Allgemeine Geschäftsbedingungen Ka-Pack Industrieverpackungen Torsten Kahns

 

1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.2 Alle Angebot sind freibleibend. Die schriftl. Auftragsbestätigung ist für alle Teile des Vertrages maßgebend. Änderungen, mündliche Zusagen und Absprachen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam.

2.1 Soweit nicht anders angegeben gelten unsere Preise in Euro rein netto ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung.

3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Wir behalten uns 20% Minder- oder Mehrlieferung vor.

3.2 Die Lieferzeit bedarf unserer schriftlichen Bestätigung und gilt als eingehalten, sobald die Ware das Lager verlassen hat bzw. dem Kunden schriftlich die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

3.3 Verspätete Vorlage von Freigaben und Genehmigungen seitens des Bestellers sowie verspäteter Eingang evtl. vereinbarter Vorauszahlungen verlängern die Lieferzeit entsprechen.

3.4 Die Ware wird ausschließlich auf Gefahr des Empfängers versendet. Die Gefahr geht mit Übergabe an Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige Transportperson mit Beginn des Verladevorgangs, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, auf den Besteller über. Bei Verzögerung der Versendung aus Gründen, die beim Besteller liegen, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.

3.5 Mehrfrachten, die durch Sonderwünsche des Bestellers entstehen, trägt der Besteller.

3.6 Teillieferungen sind, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, zulässig.

3.7 Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige oder einwandfreie Belieferungen durch Vorlieferanten entbinden den Verkäufer für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung ganz oder teilweise von seiner Lieferverpflichtung und führen nicht zu einem Verzug oder zu Schadensersatz.

3.8 Ist eine Frist für die Lieferung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 2 Monaten als vereinbart. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmengen geltend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so ist der Verkäufer angehalten diese möglichst einzuhalten. Bei Verzögerungen hat der Besteller eine Nachfrist von 2 Wochen zu bewilligen.

4.1 Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich vom Besteller nach Maßgabe §377 HGB zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Sendung, nicht erkennbare Mängel innerhalb 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb der genannten Fristen bei uns eingeht. Sichtbare, etwaige Transportschäden etc. sind unverzüglich bei Empfang der Ware auf den Übergabebelegen des Spediteurs oder sonstigen Frachtführers anzuzeigen und vom Übergebenden zu bestätigen. Nachträglich angezeigte Transportschäden ohne Schadensbestätigung finden aus haftungstechnischen Gründen keine Berücksichtigung.

4.2 Bei anerkannter Beanstandung entscheiden wir zwischen Neulieferung und Mängelbeseitigung. Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere auf Rücktritt oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der anderen Teilmengen geltend machen.

4.3 Wenn der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt, sind wir zu Nachlieferungen oder Ersatz nicht verpflichtet. Bei unsachgemäß gelagerter, bearbeiteter oder veränderter Ware entfallen sämtliche Mängelansprüche gegen uns.

5.1 Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für einen bestimmten oder für den vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck der für die Weiterverkäuflichkeit.

6.1 Jegliche Haftung unsererseits auf Schadensersatz (gleich aus welchem Rechtsgrunde) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware, fehlerhafte Bemassung, Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung (insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen.

6.3 Die Haftungsausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche gegen unsere Organe, gesetzliche Vertreter, leitende oder nicht leitende Angestellte und sonstige Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen.

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bis dahin ist der Besteller nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

7.2 Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte, ist der Verkäufer durch den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Macht der Verkäufer sein Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt dies als Rücktritt von einem unerfüllten Liefervertrag.

7.3 Der Besteller ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.

7.4 Der Besteller tritt uns bereits jetzt seine aus einem Wiederverkauf der verarbeiteten Ware resultierenden Kaufpreisforderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherheit ab. Auch nach der Abtretung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.

7.5 Bei Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug können wir die Ware herausverlangen bzw. noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Bezahlung des Kaufpreises oder der Stellung von Sicherheiten abhängig machen.

7.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir einen Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich Umsatzsteuer verlangen. Unsere Ansprüche auf den Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben unberührt.

8.1 Erfüllungsort ist Ratekau. Gerichtsstand ist für beide Teile Lübeck. Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung fremder Rechtsordnungen wird ebenso ausgeschlossen wie die Bestimmungen des einheitlichen Kaufrechts der UN (CISG).

8.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt auf die übrigen Bedingungen ohne Auswirkungen.